Tierpornografie Gesetzeslage

Leonschkie

Tourist
Weiß jemand wie die ganze Gesetzeslage zu Tierpornographie in Deutschland ist? Kann ich sie herunterladen ohne etwas illegales zu machen?
 
Genau, du darfst derartiges Material beschaffen und besitzen, was auch das Herunterladen beinhaltet, aber das Ganze nicht verbreiten, weiter geben, per WhatsApp verschicken etc., deswegen auch Vorsicht, wenn Du was über Bittorrent runterlädtst. Da wird während des Herunterladens gleichzeitig auch hochgeladen, wenn mehrere Leute Gleichzeitig was herunterladen. Beschaffung, Besitz und Konsum sind in Deutschland straffrei.

Hier ein Link aus einem Thread weiter unten, da steht einiges dazu drin:

 
Das mit der Tierpornographie war/ist mir soweit bekannt.
... aber wie sieht es denn mit dem "echten Akt" aus, d.h. darf ich mit einem Tier Sex haben? ... gibt es da Einschränkungen etc?
 
Das mit der Tierpornographie war/ist mir soweit bekannt.
... aber wie sieht es denn mit dem "echten Akt" aus, d.h. darf ich mit einem Tier Sex haben? ... gibt es da Einschränkungen etc?
Keine Gewaltanwendung darf erfolgen. Sollte aber eigentlich Selbstverständlich sein... Eigentlich...
 
Genau, du darfst derartiges Material beschaffen und besitzen, was auch das Herunterladen beinhaltet, aber das Ganze nicht verbreiten, weiter geben, per WhatsApp verschicken etc., deswegen auch Vorsicht, wenn Du was über Bittorrent runterlädtst. Da wird während des Herunterladens gleichzeitig auch hochgeladen, wenn mehrere Leute Gleichzeitig was herunterladen. Beschaffung, Besitz und Konsum sind in Deutschland straffrei.

Hier ein Link aus einem Thread weiter unten, da steht einiges dazu drin:

Hallo,
das würde ja bedeuten, dass man sich strafbar macht, wenn man bei Zooville Tierpornographie durch hochladen öffentlich macht. Die Videos und Bilder sind zwar nur für den Liebhaberkreis dieses Forums, aber öffentlich machen ist es meines Erachtens schon.
 
Du machst dich generell strafbar, wenn du tierporn hochlädst, egal, ob die Seite öffentlich ist, oder nicht. Selbst wenn du in einem messenger eine einzige Nachricht mit tierpornographischen Inhalt an jemanden sendest, ist das strafbar.
 
Aber die Wahrscheinlichkeit, dafür belangt zu werden ist m. E. aufgrund von Personalmangel etc. relativ gering. Da konzentriert man sich eher auf andere Felder der Strafverfolgung, solang das ganze auf privater Ebene bleibt und nicht im großen kommerziellen Stil betrieben wird.
 
Aber die Wahrscheinlichkeit, dafür belangt zu werden ist m. E. aufgrund von Personalmangel etc. relativ gering. Da konzentriert man sich eher auf andere Felder der Strafverfolgung, solang das ganze auf privater Ebene bleibt und nicht im großen kommerziellen Stil betrieben wird.
Da wäre ich mir nicht so sicher.. das geht einem schneller als einem lieb ist .. vor allem wenn den Staatsanwälten und Staatsanwältinnen langweilig ist, machen die da ein Fass auf.. - Spreche aus Erfahrung.
 
Du machst dich generell strafbar, wenn du tierporn hochlädst, egal, ob die Seite öffentlich ist, oder nicht. Selbst wenn du in einem messenger eine einzige Nachricht mit tierpornographischen Inhalt an jemanden sendest, ist das strafbar.
So ist das wohl.

Ich fände allerdings spannend, wenn jemand so einen Fall des Teilens eigener Aufnahmen mit einem befreundeten Zoo via Messenger durch alle Instanzen boxt. Wer soll da der Geschädigte sein? Wenn am Ende des Weges durch die Instanzen steht, dass man sich strafbar gemacht hat, obwohl es keinen Geschädigten gibt – nicht einmal die Gefahr einer Schädigung – dann könnte man das Verbot selbst angreifen. Man könnte vor dem Bundesverfassungsgericht argumentieren, dass es unzulässig in Grundrechte wie die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Meinungsfreiheit im weiteren Sinn oder das Briefgeheimnis eingreift. Vielleicht ließe sich das Verbot so kippen.

Aber wie gesagt: Man müsste vorher in letzter "normaler" Instanz verlieren ... und wer möchte schon in der Öffentlichkeit einen jahrelangen Rechtsstreit um Tierpornos führen? Außerdem könnte die damit verbundene Aufmerksamkeit dem ganzen Thema Sex mit Tieren schaden, irgendwelche Protestgruppen auf den Plan rufen.
 
So ist das wohl.

Ich fände allerdings spannend, wenn jemand so einen Fall des Teilens eigener Aufnahmen mit einem befreundeten Zoo via Messenger durch alle Instanzen boxt. Wer soll da der Geschädigte sein? Wenn am Ende des Weges durch die Instanzen steht, dass man sich strafbar gemacht hat, obwohl es keinen Geschädigten gibt – nicht einmal die Gefahr einer Schädigung – dann könnte man das Verbot selbst angreifen. Man könnte vor dem Bundesverfassungsgericht argumentieren, dass es unzulässig in Grundrechte wie die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Meinungsfreiheit im weiteren Sinn oder das Briefgeheimnis eingreift. Vielleicht ließe sich das Verbot so kippen.

Aber wie gesagt: Man müsste vorher in letzter "normaler" Instanz verlieren ... und wer möchte schon in der Öffentlichkeit einen jahrelangen Rechtsstreit um Tierpornos führen? Außerdem könnte die damit verbundene Aufmerksamkeit dem ganzen Thema Sex mit Tieren schaden, irgendwelche Protestgruppen auf den Plan rufen.

Dem § 184a StGB ist es egal ob der Empfänger das Material wollte oder nicht - sobald Du von einem Medium aus das Material versendest - in Umlauf bringst - verbreitest .. machst Du Dich strafbar..
Allerdings gabs da schon gerichtliche Entscheidungen in unterschiedlichen Formen.. da wurde peinlichst genau das Wort "verbreiten" zerlegt .. wer Sender und Empfänger ist... ab WANN verbreiten beginnt und endet.. im Endeffekt obliegt es dem Gericht, wie es darüber Urteilt..

 
Stimmt dazu zählt besonders Torrent. Wenn du da saugst bist du dran. Abmahn und Co. Die Stellen sogar Dateien in die torrent-börsen. Gehst du da dran ...hat man dich. :alien:
:sick:
 

Dem § 184a StGB ist es egal ob der Empfänger das Material wollte oder nicht - sobald Du von einem Medium aus das Material versendest - in Umlauf bringst - verbreitest .. machst Du Dich strafbar..

Allerdings gabs da schon gerichtliche Entscheidungen in unterschiedlichen Formen.. da wurde peinlichst genau das Wort "verbreiten" zerlegt .. wer Sender und Empfänger ist... ab WANN verbreiten beginnt und endet.. im Endeffekt obliegt es dem Gericht, wie es darüber Urteilt..

Ja, klar.
 
So ist das wohl.

Ich fände allerdings spannend, wenn jemand so einen Fall des Teilens eigener Aufnahmen mit einem befreundeten Zoo via Messenger durch alle Instanzen boxt. Wer soll da der Geschädigte sein? Wenn am Ende des Weges durch die Instanzen steht, dass man sich strafbar gemacht hat, obwohl es keinen Geschädigten gibt – nicht einmal die Gefahr einer Schädigung – dann könnte man das Verbot selbst angreifen. Man könnte vor dem Bundesverfassungsgericht argumentieren, dass es unzulässig in Grundrechte wie die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Meinungsfreiheit im weiteren Sinn oder das Briefgeheimnis eingreift. Vielleicht ließe sich das Verbot so kippen.

Aber wie gesagt: Man müsste vorher in letzter "normaler" Instanz verlieren ... und wer möchte schon in der Öffentlichkeit einen jahrelangen Rechtsstreit um Tierpornos führen? Außerdem könnte die damit verbundene Aufmerksamkeit dem ganzen Thema Sex mit Tieren schaden, irgendwelche Protestgruppen auf den Plan rufen.
man müsste sich dann als "last zoo generation" auf der Straße festkleben, dann ist einem eine große öffentliche Resonanz gewiss.....lol
 
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