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Tierpornografie Gesetzeslage

Leonschkie

Tourist
Weiß jemand wie die ganze Gesetzeslage zu Tierpornographie in Deutschland ist? Kann ich sie herunterladen ohne etwas illegales zu machen?
 
Genau, du darfst derartiges Material beschaffen und besitzen, was auch das Herunterladen beinhaltet, aber das Ganze nicht verbreiten, weiter geben, per WhatsApp verschicken etc., deswegen auch Vorsicht, wenn Du was über Bittorrent runterlädtst. Da wird während des Herunterladens gleichzeitig auch hochgeladen, wenn mehrere Leute Gleichzeitig was herunterladen. Beschaffung, Besitz und Konsum sind in Deutschland straffrei.

Hier ein Link aus einem Thread weiter unten, da steht einiges dazu drin:

 
Das mit der Tierpornographie war/ist mir soweit bekannt.
... aber wie sieht es denn mit dem "echten Akt" aus, d.h. darf ich mit einem Tier Sex haben? ... gibt es da Einschränkungen etc?
 
Genau, du darfst derartiges Material beschaffen und besitzen, was auch das Herunterladen beinhaltet, aber das Ganze nicht verbreiten, weiter geben, per WhatsApp verschicken etc., deswegen auch Vorsicht, wenn Du was über Bittorrent runterlädtst. Da wird während des Herunterladens gleichzeitig auch hochgeladen, wenn mehrere Leute Gleichzeitig was herunterladen. Beschaffung, Besitz und Konsum sind in Deutschland straffrei.

Hier ein Link aus einem Thread weiter unten, da steht einiges dazu drin:

Hallo,
das würde ja bedeuten, dass man sich strafbar macht, wenn man bei Zooville Tierpornographie durch hochladen öffentlich macht. Die Videos und Bilder sind zwar nur für den Liebhaberkreis dieses Forums, aber öffentlich machen ist es meines Erachtens schon.
 
Aber die Wahrscheinlichkeit, dafür belangt zu werden ist m. E. aufgrund von Personalmangel etc. relativ gering. Da konzentriert man sich eher auf andere Felder der Strafverfolgung, solang das ganze auf privater Ebene bleibt und nicht im großen kommerziellen Stil betrieben wird.
 
Aber die Wahrscheinlichkeit, dafür belangt zu werden ist m. E. aufgrund von Personalmangel etc. relativ gering. Da konzentriert man sich eher auf andere Felder der Strafverfolgung, solang das ganze auf privater Ebene bleibt und nicht im großen kommerziellen Stil betrieben wird.
Da wäre ich mir nicht so sicher.. das geht einem schneller als einem lieb ist .. vor allem wenn den Staatsanwälten und Staatsanwältinnen langweilig ist, machen die da ein Fass auf.. - Spreche aus Erfahrung.
 
Du machst dich generell strafbar, wenn du tierporn hochlädst, egal, ob die Seite öffentlich ist, oder nicht. Selbst wenn du in einem messenger eine einzige Nachricht mit tierpornographischen Inhalt an jemanden sendest, ist das strafbar.
So ist das wohl.

Ich fände allerdings spannend, wenn jemand so einen Fall des Teilens eigener Aufnahmen mit einem befreundeten Zoo via Messenger durch alle Instanzen boxt. Wer soll da der Geschädigte sein? Wenn am Ende des Weges durch die Instanzen steht, dass man sich strafbar gemacht hat, obwohl es keinen Geschädigten gibt – nicht einmal die Gefahr einer Schädigung – dann könnte man das Verbot selbst angreifen. Man könnte vor dem Bundesverfassungsgericht argumentieren, dass es unzulässig in Grundrechte wie die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Meinungsfreiheit im weiteren Sinn oder das Briefgeheimnis eingreift. Vielleicht ließe sich das Verbot so kippen.

Aber wie gesagt: Man müsste vorher in letzter "normaler" Instanz verlieren ... und wer möchte schon in der Öffentlichkeit einen jahrelangen Rechtsstreit um Tierpornos führen? Außerdem könnte die damit verbundene Aufmerksamkeit dem ganzen Thema Sex mit Tieren schaden, irgendwelche Protestgruppen auf den Plan rufen.
 
So ist das wohl.

Ich fände allerdings spannend, wenn jemand so einen Fall des Teilens eigener Aufnahmen mit einem befreundeten Zoo via Messenger durch alle Instanzen boxt. Wer soll da der Geschädigte sein? Wenn am Ende des Weges durch die Instanzen steht, dass man sich strafbar gemacht hat, obwohl es keinen Geschädigten gibt – nicht einmal die Gefahr einer Schädigung – dann könnte man das Verbot selbst angreifen. Man könnte vor dem Bundesverfassungsgericht argumentieren, dass es unzulässig in Grundrechte wie die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Meinungsfreiheit im weiteren Sinn oder das Briefgeheimnis eingreift. Vielleicht ließe sich das Verbot so kippen.

Aber wie gesagt: Man müsste vorher in letzter "normaler" Instanz verlieren ... und wer möchte schon in der Öffentlichkeit einen jahrelangen Rechtsstreit um Tierpornos führen? Außerdem könnte die damit verbundene Aufmerksamkeit dem ganzen Thema Sex mit Tieren schaden, irgendwelche Protestgruppen auf den Plan rufen.

Dem § 184a StGB ist es egal ob der Empfänger das Material wollte oder nicht - sobald Du von einem Medium aus das Material versendest - in Umlauf bringst - verbreitest .. machst Du Dich strafbar..
Allerdings gabs da schon gerichtliche Entscheidungen in unterschiedlichen Formen.. da wurde peinlichst genau das Wort "verbreiten" zerlegt .. wer Sender und Empfänger ist... ab WANN verbreiten beginnt und endet.. im Endeffekt obliegt es dem Gericht, wie es darüber Urteilt..

 
Stimmt dazu zählt besonders Torrent. Wenn du da saugst bist du dran. Abmahn und Co. Die Stellen sogar Dateien in die torrent-börsen. Gehst du da dran ...hat man dich. :alien:
:sick:
 

Dem § 184a StGB ist es egal ob der Empfänger das Material wollte oder nicht - sobald Du von einem Medium aus das Material versendest - in Umlauf bringst - verbreitest .. machst Du Dich strafbar..

Allerdings gabs da schon gerichtliche Entscheidungen in unterschiedlichen Formen.. da wurde peinlichst genau das Wort "verbreiten" zerlegt .. wer Sender und Empfänger ist... ab WANN verbreiten beginnt und endet.. im Endeffekt obliegt es dem Gericht, wie es darüber Urteilt..

Ja, klar.
 
So ist das wohl.

Ich fände allerdings spannend, wenn jemand so einen Fall des Teilens eigener Aufnahmen mit einem befreundeten Zoo via Messenger durch alle Instanzen boxt. Wer soll da der Geschädigte sein? Wenn am Ende des Weges durch die Instanzen steht, dass man sich strafbar gemacht hat, obwohl es keinen Geschädigten gibt – nicht einmal die Gefahr einer Schädigung – dann könnte man das Verbot selbst angreifen. Man könnte vor dem Bundesverfassungsgericht argumentieren, dass es unzulässig in Grundrechte wie die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Meinungsfreiheit im weiteren Sinn oder das Briefgeheimnis eingreift. Vielleicht ließe sich das Verbot so kippen.

Aber wie gesagt: Man müsste vorher in letzter "normaler" Instanz verlieren ... und wer möchte schon in der Öffentlichkeit einen jahrelangen Rechtsstreit um Tierpornos führen? Außerdem könnte die damit verbundene Aufmerksamkeit dem ganzen Thema Sex mit Tieren schaden, irgendwelche Protestgruppen auf den Plan rufen.
man müsste sich dann als "last zoo generation" auf der Straße festkleben, dann ist einem eine große öffentliche Resonanz gewiss.....lol
 

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 184a Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Inhalte

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen pornographischen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der Gewalttätigkeiten oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand hat,
1. verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
2. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 ist der Versuch strafbar.


Frage: besteht dann lt. Nr. 2, allein durch das Herunterladen (Beziehen) oder den Besitz (vorrätig halten) von Tierpornographischen Medien eine Straftat?
 

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 184a Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Inhalte

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen pornographischen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der Gewalttätigkeiten oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand hat,
1. verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
2. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 ist der Versuch strafbar.


Frage: besteht dann lt. Nr. 2, allein durch das Herunterladen (Beziehen) oder den Besitz (vorrätig halten) von Tierpornographischen Medien eine Straftat?
Nein, wenn du es nicht verbreitest oder zugänglich machst.
Der Besitz oder die Herstellung selbst ist nicht strafbar.
 
Ist es nicht. Es ist verboten wenn Zwang/Gewalt oder Geld im Spiel sind.
"Nach dem am 13. Juli 2013 in Kraft getretenen § 3 S. 1 Nr. 13 TierSchG ist es verboten, „ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen.“ Verstöße können nach § 18 I Nr. 1, IV TierSchG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden."

Scheint mir eindeutig?
 
"Nach dem am 13. Juli 2013 in Kraft getretenen § 3 S. 1 Nr. 13 TierSchG ist es verboten, „ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen.“ Verstöße können nach § 18 I Nr. 1, IV TierSchG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden."

Scheint mir eindeutig?
Ach ja ? Und wie ist das mit dem zwingen ?
 
Genau dieses Passus ist der Knackpunkt.
Wie ist "artwidriges Verhalten" und "zwingen" definiert? Dass unser Hund bei meiner Freundin aufspringt ist kein Zwang. Und das ein Hund alles rammelt was auf allen Vieren ist, ist nicht unbedingt artwidrig.
Ausserdem: Wo kein Kläger da kein Richter.
 
Ich finde es generell schwachsinnig, mann darf Küken schräddern und Hühner in lege Batterien halten so wie schlachten und jagen aber darfst den Tier keine Blasen weil es dem Tierwohl wiederspricht naja🤣
 
man müsste sich dann als "last zoo generation" auf der Straße festkleben, dann ist einem eine große öffentliche Resonanz gewiss.....lol
Und was willst du damit erreichen, außer daß Leute sagen werden: "Guck mal da, da sind die degenerierten Perversen, die dort um Aufmerksamkeit betteln!" - "Na Gott sei dank daß sie sich selbst so frei ans Messer liefern. So muss man nicht mehr nach ihnen suchen!"

Ja, ist verboten.... Wurde tatsächlich erst vor ein paar Jahren explizit geregelt, afaik.
Das ist eine deutsche Zoo-Paranoia, die seit 2013 (und ein paar Jahre davor) durch die deutsche Zoo-Szene zieht. Viele deutsche Zoos, die ich damals kannte, haben Panik bekommen, daß Sex mit Tieren durch das (damals neue) Tierschutzgesetz von 2013 illegal werden könnte. Sex mit Tieren ist in Deutschland aber seit 1975 legal und auch das Gesetz von 2013 hat daran nichts geändert. Lediglich wurde festgelegt, daß (eigentlich selbstverständliche) Dinge wie Gewaltanwendung, Zwang und Training für sexuelle Zwecke illegal sein. Manche Personen fühlten sich dadurch so verunsichert, daß sie nicht wussten, wie das zu verstehen wäre und verbreiteten statt dessen das Gerücht, daß Sex mit Tieren in Deutschland nun illegal sei. Bedauerlich an der ganzen Sache finde ich nur, daß man an den Reaktionen sieht, wie notwendig diese gesetzliche Anpassung zu sein schien, wenn für einige Personen Sex mit Tieren offenbar nicht von Gewaltanwendung, Zwang und Training zu unterscheiden ist.

Nein, wenn du es nicht verbreitest oder zugänglich machst.
Der Besitz oder die Herstellung selbst ist nicht strafbar.
Beachte Nummer 2 in dem Gesetzestext, den du zitiert hast, ganz genau. Denn, du musst bedenken, wenn man dich bei Nummer 2 erwischt, wie willst du dann beweisen, daß du nicht Nummer 1 vor hattest zu tun? Das ist eben das Problem. Du kannst es nicht beweisen. Und für manchen Juristen ist da ein Verdacht bereits genug. Man sollte also grundsätzlich vorsichtig sein.

Im Grunde ist das immer noch sehr stark Auslegungssache (was immer fatal enden kann), aber wenigstens nicht mehr im extremen Rahmen wie in der Zeit, als ich zum ersten mal von Zoos gehört hatte, damals war nämlich das generelle Verbot noch unter "Verbreitung (Tier)pornographischer Schriften" zusammengefasst und nicht definiert, was damit eigentlich genau gemeint war, was wiederum bedeutete, daß zum Beispiel auch elektronische Kommunikation (Die Benutzung von Foren im Internet) darunter fallen konnte.

Glücklicherweise ist das heute nicht mehr ganz so schwammig formuliert, unglücklicherweise sind die Grenzen aber noch viel zu fließend.

Wenn ein Tier Sex mit einem Menschen (oder umgekehrt) hat und es davon Bild- oder Videomaterial gibt, ist dies Tierpornographie. Befriedigt sich ein Mensch an einem Tier, das anderweitig aber nicht sexuell interagiert, also weder Anus noch Genitalien anbietet, wenn keine Penetration stattfindet oder das Tier den Menschen nur ableckt, kann das immer noch als Tierpornographie gelten, denn der Mensch begeht ja immer noch eine sexuelle Handlung. Wenn aber nun ein Hamster eine menschliche Hand besteigt und diese berammelt und das gefilmt wird, gilt dies in der Regel nicht als Tierpornographie, obwohl streng genommen auch hier ein Tier Sex mit einem Menschen hat, welcher aber selbst nicht sexuell handelt. Knifflig wird es hingegen, wenn der Mensch dem Tier aktiv durch Masturbation mithilft, aber auch hier wird wieder unterschieden. Arbeitest du zum Beispiel auf einem Gestüt oder als Tierarzt und lässt dich dabei filmen, wie du zum Beispiel die Crumping-Method, bei der du direkt Hand anlegst, oder eine künstliche Vagina zur Samengewinnung bei einem Hengst einsetzt, dann übst du zwar eine sexuelle Handlung mit einem Tier aus, das Videomaterial wird dann aber in der Regel eher als Lehrvideo und nicht als pornographisch ausgelegt, weil kein pornographisches Ziel vorlag. Hier scheint also auch die Intention der Personen hinter dem Video eine Rolle zu spielen und manche sexuellen Handlungen (im Namen der Wirtschaft) werden hier eher als Gesellschaftskonform betrachtet, als andere (in eigenem Interesse).

Genau dieses Passus ist der Knackpunkt.
Wie ist "artwidriges Verhalten" und "zwingen" definiert? Dass unser Hund bei meiner Freundin aufspringt ist kein Zwang. Und das ein Hund alles rammelt was auf allen Vieren ist, ist nicht unbedingt artwidrig.
Ausserdem: Wo kein Kläger da kein Richter.
Es geht wohl eher um andere Dinge. Ich hatte mal einen Zoo der mich fragte, ob ich Tipps hätte um seinen kastrierten Rüden, der mit seinen Hoden auch seine Libido verlor, dazu bringen zu können ihn zu besteigen. Ich sagte ihm höflich, daß ich im Hundetraining nicht allzu bewandert bin und wenn ich es wäre dazu eher schweigen würde, weil ich es nicht für gut halte das Tier zu einem Verhalten zu motivieren das es gar nicht aus sich selbst heraus an den Tag legen würde.

Diese Art von "Training" wird von Außenstehenden immer scharf kritisiert und ist ein primärer Knackpunkt, der dem Konsens-Gedanken, den Zoos so oft erwähnen, widerspricht. Neben der Tatsache, daß ich selbst es für verwerflich halte, das Eigeninteresse des Tiers zu ignorieren. Als Zoo der alten Schule, der mit den ZETA Prinzipien in Berührung kam und adoptiert hat, als er die online Welt der Zoos ende der 90er Jahre entdeckt hat, bin ich durchaus der Meinung, daß das Tier ein Mitspracherecht haben muss, was durchaus manchmal ein "Nein" sein kann.

Nicht jedes Tier hat eben immer Lust. Und ein "Nein" heißt nun einmal einfach "Nein". Ein Zoo der etwas von sich hält wird auch ein "Nein" akzeptieren können. Eine Person mit zoophilen Neigungen die das nicht akzeptieren kann muss nicht überrascht sein, wenn sie gemieden wird, nicht nur von der Außenwelt, sondern auch von Mit-Zoos.

"Artwidriges Verhalten" ist natürlich eine sehr schwammige Formulierung, denn nichts bei der Tierhaltung ist zu 100% artgerecht, da Domestikation als auch Nutztierhaltung im generellen Gegensatz zu natürlicher Lebensweise steht. Als "zwingen" versteht man hier wohl die Gewaltanwendung durch Bestrafung oder sonstige Nötigung, das Tier durch solche Aktionen dazu zu bewegen, etwas zu tun, das es freiwillig vielleicht nicht getan hätte. Denke hier einfach auch an sexuelle Gewalt gegenüber Menschen. Gewaltandrohung, tatsächlich ausgeübte Gewalt, Vergewaltigung und dergleichen. Nur daß es hier eben gegenüber einem Tier anstelle gegenüber einem Menschen gemeint ist.

Das mit dem zur Verfügung stellen Dritter macht in diesem Forum zum Beispiel das "Bestiality Personal Ads & Meetup" Unterforum für Deutschland illegal, da es hier ja speziell eben genau darum geht. Wobei auch hier gesagt sei, daß ein Zoo mit Orientierung an den ZETA Prinzipien daran primär kein Interesse haben sollte, doch scheinen diese heutzutage eher selten geworden zu sein, leider.

Ich finde es generell schwachsinnig, mann darf Küken schräddern und Hühner in lege Batterien halten so wie schlachten und jagen aber darfst den Tier keine Blasen weil es dem Tierwohl wiederspricht naja🤣

Leider wird hier oft mit zweierlei Maß gemessen. Solange man hierzulande Ferkel ohne Narkose kastrieren darf, finde ich das Gesetz auch ziemlich unausgereift.

Hier gilt aber leider oft, daß der "Missbrauch" von Tieren aus wirtschaftlichen Interessen meist okay ist. Du darfst männliche Tieren mit Hand oder elektrischen Geräten oder chemischen Substanzen stimulieren, wenn du Tierarzt oder sonstwie vom Fach bist, du darfst Samen entnehmen, die Qualität untersuchen und sie einfrieren bis sie gebraucht werden, du darfst weibliche Tiere inseminieren oder Stuten festbinden, damit sie nicht austreten wenn sie von einem Hengst gegen ihren Willen bestiegen werden. Aber wehe, du sorgst bei einem Tier für angenehme Gefühle, von denen du ebenfalls profitierst, aber von denen weder die Wirtschaft noch die Wissenschaft einen Nutzen hat. Dann bist du ein armes Schwein, solltest du erwischt werden.

Primär dienen solche Gesetze jedenfalls dazu, den Missbrauch der Tiere durch sexuell übergriffige Menschen einzuschränken. Ob das in dieser Form aber einen Erfolg hat, steht auf einem ganz anderen Blatt. Es gibt hier natürlich eine kognitive Dissonanz, die auch Satirikern nicht verborgen blieb:

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