Wie sieht es mir der Legalität in DE aus?

Ran

Tourist
BANNED USER
Hallo.
Es gibt im englischsprachigen Bereich einige Erzählungen darüber, dass Zoo in DE solange legal ist, solange das Tier nicht dazu gezwungen wird. Einige reden reden deswegen darüber wie gerne sie in DE leben würden. Allerdings findet man online nichts aktuelles dazu. Jegliche Recherche bringt entweder alte Artikel zwischen 2007 und 2016 zutage oder man findet irgendein Hinterwälter-Beitrag wo einem beim lesen schon übel wird 😅

Meine Frage also:
Hat sich tatsälich an der Rechtslage im letzten Jahrzehnt nichts geändert und wenn doch, kann man den Link dazu hier teilen?

Mir geht es hier nicht um die geselllaftliche Akzeptanz sondern um die rein rechtliche Lage.
 

Verbot seit 2013​

Seit dem 13.07.2013 ist es gemäß § 3 S.1 Nr. 13 Tierschutzgesetz verboten, ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 € geahndet werden kann.

Die Einfügung von § 3 S. 1 Nr. 13 TierSchG war wichtig, weil der Tatbestand der strafbaren Tierquälerei (§ 17 Nr. 2 TierSchG) erst erfüllt ist, wenn erhebliche und länger anhaltende Schmerzen und Leiden als Folgen sexueller Handlungen eintreten, was leider oft nur schwer nachweisbar ist.
Als Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, wird dagegen das Verbreiten tierpornographischer Medien (Schriften, Videos etc.) gem. § 184 b Abs. 3 StGB geahndet.

Und trotzdem sind sexuelle Handlungen mit Tieren nicht komplett verboten.

Am 8. Dezember 2015 lehnte das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen den § 3 Absatz 13 des Tierschutzgesetzes ab. In der Begründung stellte es klar, das im Tierschutzgesetz verankerte Verbot greife nur dann, wenn das Tier zu einem artwidrigen Verhalten gezwungen wird. Es führt aus, daß dieser Zwang physischer Gewalt gleichkommen muß, um eine Ordnungwidrigkeit zu begründen. Demnach ist der Geschlechtsverkehr mit Tieren nicht grundsätzlich verboten.

Ich hoffe, das konnte dir weiter helfen.
 
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